Ambulanz

Privatpatienten

Die Behandlung von privat versicherten Patienten ist ohne Einschränkungen.

Kassenpatienten

  • Vorstellung zu einer geplanten Operation durch den Hausarzt
    • bei ambulanter Operation auf Überweisung
    • bei stationärer Versorgung auf Einweisung
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
  • auf Überweisung von zugelassenen Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden zur Diagnostik und Therapie auf unfallchirurgischem und orthopädischem Gebiet

Durchgangsarztsprechstunde (D-Arzt)

Behandlung von Verletzungen nach einem Arbeitsunfall

Ambulante Operationen

Im Rahmen der Ermächtigung des Krankenhauses können bestimmte Operationen ambulant durchgeführt werden. Hierzu ist für Kassenpatienten ein Überweisungsschein vom Hausarzt wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig.

Ob eine Operation bei Ihnen ambulant durchführbar ist, entscheidet der Facharzt in der Sprechstunde.